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Ihre Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
in Köln und Bonn

Laufende und strategische Steuerberatung

Als Kanzlei in Köln und Bonn haben wir uns auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen und Non-Profit-Organisationen spezialisiert. Wir bieten laufende und strategische Steuerberatung auf höchstem Niveau. Innovationen sowie unternehmerisches Denken und Handeln begründen unser tägliches Geschäft. Wir arbeiten zukunftsweisend und sehen uns als ersten Ansprechpartner für Ihre unternehmerischen Belange – von Unternehmer zu Unternehmer! Der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung stehen bei uns im Vordergrund. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Ihre Ansprechpartner

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Mario Fuhs

Steuerberater
Diplom-Kaufmann (FH)
Partner

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Sven Bartsch

Steuerberater
Diplom-Kaufmann (FH)
Partner

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Gregor Henn

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Diplom-Wirtschaftsinformatiker
Partner

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Andrea Tölzer

Geprüfte Betriebswirtin IHK
Fachassistentin Lohn und Gehalt
Leiterin Personal- und Entgeltmanagement
Prokuristin

Unsere Fokusthemen

Unser Fokus liegt auf der Beratung des Mittelstandes, Non-Profit-Organisationen und der umfassenden Begleitung Ihrer Gehalts­abrechnungs- & Personalthemen. Neben der laufenden Beratung bieten wir insbesondere strategische und gestaltende Steuerberatung für Ihre unternehmerischen Vorhaben an.

Arbeiten in Köln, Bonn und der Region

Unsere Jobangebote

Steuer-Blog

Mit Gestaltungshinweisen

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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen bei GmbHs

26.11.2024

Grundsätzlich werden Gewinne bei einer Gewinnausschüttung nach dem Verhältnis der Anteile an die Gesellschafter verteilt. Davon abweichend kann im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Gewinnverteilung geregelt werden. Mit dem Urteil vom 28.09.2022 entscheid der BFH zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen, die im Rahmen eines punktuell satzungsdurchbrechenden Beschlusses gefasst werden. Unter inkongruenten Gewinnausschüttungen versteht man Ausschüttungen, die nicht […]

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Freistellungsbescheinigung für Kapitalertragsteuer bei Holdinggesellschaften

12.09.2024

Holdinggesellschaften können i.d.R. eine Freistellungsbescheinigung für den Kapitalertragsteuerabzug beim Finanzamt beantragen. D.h. bei Gewinnausschüttungen an die Holding muss keine Kapitalertragsteuer von der ausschüttenden Gesellschaft einbehalten werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 12.12.2023 in einem Urteil die Rechte von Holdinggesellschaften gestärkt. Das Urteil betrifft die hier betroffene Ausstellung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz […]

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Eigene Holding bei Beteiligungen von 50:50

07.12.2023

Zu Beginn einer Unternehmung wird häufig eine gemeinsame GmbH gegründet. Gerade bei zwei Beteiligten wird i.d.R. ein Verhältnis von 50:50 gewählt. Die Beteiligungen an der operativen GmbH werden i. d. R. im Privatvermögen der Gesellschafter gehalten. Nach einer Zeit des erfolgreichen Wirtschaftens kommen die Gesellschafter der operativen GmbH häufig zu dem Entschluss, dass eine Holding […]

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